Wir laden sehr herzlich ein zur 2. Mitgliederversammlung 2011
Am Mittwoch, dem 5. Oktober 2011, 18:30 Uhr, in den Bürgersaal des Klosters Saarn, Klosterstraße 55.
Einziger Tagesordnungspunkt:
Erneute Beschlussfassung über den bereits zur Mitgliederversammlung am 24.03.11 mit Schreiben vom 25.02.2011 übersandten Entwurf einer Satzungsneufassung vom 27.01.2011.
Im Anschluss an die 2. Mitgliederversammlung findet der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Johannes G. Mayer zum Thema „Klostermedizin früher und heute“ statt.
Bei der 1. Mitgliederversammlung am 24.3.2011, in der eine Neufassung der Satzung beschlossen wurde, waren 51 stimmberechtigte Vereinsmitglieder anwesend. Die erforderliche 2/3 - Mehrheit der Vereinsmitglieder hätte bei 102 Mitgliedern gelegen. Deshalb hatte der Vorstand im Einladungsschreiben vom 7.3.2011 vorsorglich zu einer 2. Mitgliederversammlung eingeladen, die direkt im Anschluss an die 1. Versammlung stattfand. In dieser Sitzung stimmten die 51 anwesenden Vereinsmitglieder einstimmig für die Änderung der Satzung in der Vorschlagsfassung des Vorstandes und Beirates vom 27.1.2011.
Nach § 7 Absatz 7 der zur Zeit gültigen Satzung heißt es:
„Bei Satzungsänderungen und bei Vereinsauflösung ist eine Stimmenmehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins erforderlich. Wird bei der 1. Mitgliederversammlung die erforderliche 2/3 - Mehrheit nicht erreicht, so kann eine 2. Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann mit 2/3 - Mehrheit der Anwesenden entscheidet.“
Da die „vorsorgliche Einladung zu der 2. Mitgliederversammlung“ vor Abhaltung der
1. Mitgliederversammlung nach Auffassung des zuständigen Amtsgerichts nicht zulässig war, weil die zur Zeit gültige Vereinssatzung diese Verfahrensweise in § 7 Absatz 7 nicht ausdrücklich gestattet, müssen wir nun die 2. Mitgliederversammlung erneut einberufen und über den Satzungsentwurf vom 27.01.2011 abstimmen lassen. Diese
2. Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Es ist eine 2/3 - Mehrheit der Anwesenden notwendig.