Kloster und Schule

Die katholische Schule in Saarn

Eine katholische Schule in Saarn entwickelte sich innerhalb des Klosters vermutlich schon vor der Reformation.
Die erste katholische Schule außerhalb der Klosterimmunität wurde 1712 am Klostermarkt erbaut und 1713 eröffnet. Auf den Antrag der katholischen „Eingessenen“ der Honnschaft Saarn an den Landesherrn des Herzogtums Berg, den pfälzisch-bayerischen Kurfürsten Johann Wilhelm (Jan Wellem), wies die bergische Regierung in Düsseldorf am 27.06.1712 den Amtmann der Herrschaft Broich an, den Katholiken den erforderlichen Bauplatz und das nötige Bauholz aus dem Markenbesitz unter Beachtung der Gleichbehandlung von Katholiken und Protestanten zuzuweisen; letztere hatten das Bauholz für die Errichtung der evangelischen Schule (1658) bzw. des Kirchhauses (1684) ebenfalls aus der Saarner Gemarkung erhalten.

Die konfessionellen Verhältnisse in der Herrschaft Broich, einem Territorium von der Flächengröße der heutigen Stadt Mülheim an der Ruhr, waren nach der Reformation recht verwickelt. Während die Bevölkerung überwiegend dem reformierten Glauben anhing, konnten die wenigen Katholiken ihre Religion nur im Hause des katholisch gebliebenen Grafen von Limburg-Styrum oder im Kloster Saarn ausüben. Sowohl die katholische Schule als auch die evangelische Schule entsprach dem Typus einer Pfarrschule, in der Elementarwissen sowie Glaubensinhalte nach der jeweiligen Konfessionsrichtung vermittelt wurden. Aus diesen Pfarrschulen gingen die öffentlichen konfessionellen Volksschulen hervor.

Die katholische Schule gehörte dem Kloster und ging mit der Aufhebung des Klosters in das Eigentum der katholischen Ortspfarre über; der Bauplatz auf ursprünglichem Markengrund war dem Kloster geschenkt worden. Das erste Schulgebäude hatte lediglich ein Schulzimmer, das Platz für höchstens 50 Kinder bot und nach einem Brief des Schulvorstandes vom 18.12.1822 an den Bürgermeister Weuste eine Größe von 216 Quadratfuß (etwa 25 m²) besaß; im übrigen wohnten die Lehrerfamilie sowie noch ein weiterer Mieter im Schulhaus. Wegen des schlechten Zustandes des Schulgebäudes wurde 1825 ein neues Schulgebäude in Nähe der Pastorat erbaut.

Die katholische Schule in der Trägerschaft des Klosters war zugleich aber auch ein Element der weltlichen Verfassung. So galten nicht nur die Anordnungen der Herrschaft Broich, sondern auch die von der bergischen Landesherrschaft erlassenen Schuledikte. Insoweit war die Äbtissin in ihrer Eigenschaft als Schulvorsteherin bei wichtigen schulischen Vorgängen (z.B. Einstellung oder Absetzung eines Lehrers) an die weltlichen Instanzen gebunden.

Die Tätigkeit des katholischen Lehrers umfaßte zur Klosterzeit auch kirchliche Dienste wie Orgelspiel und Küsterdienste. Das Einkommen des Lehrers war heterogen zusammengesetzt; es bestand aus einem festen Geldanteil, aus Gebühren für Taufen, Hochzeiten oder Sterbefälle, aus Naturalien (z.B. Brennholz, Wohnung sowie Gartenland) und wurde durch das Schulgeld ergänzt. Vermutlich entsprach die wirtschaftliche Lage des Lehrers an der Saarner Schule aber der allgemein schlechten Situation der meisten Lehrer, die zur Existenzsicherung noch eine handwerkliche Nebentätigkeit ausübten.

Schulwesen und Schulaufsicht waren seit alters her eine kirchliche Angelegenheit, jedoch geriet im Laufe des 18. Jahrhunderts das Schulwesen – insbesondere in der Zeit des „Aufgeklärten Absolutismus“ - immer mehr zu einer öffentlichen Aufgabe durch die sich verdichtenden staatlichen Bestimmungen zur Schulpflicht und zur Lehrerausbildung. Vor allem trat dabei eine „von oben kontrollierte“ Erziehung der Jugend zum gehorsamen Untertan und treuen Kirchenmitglied in den Vordergrund.

In der napoleonischen Zeit sollte das Schulwesen verstaatlicht werden. Dazu kam es aber nicht, und es dauerte trotz mehrerer Versuche der kommunalen Verwaltung noch weitere 100 Jahre bis zur völligen Übernahme der Schule auf den städtischen Etat (1894) sowie zur Beendigung der vom Ortspfarrer ausgeübten geistlichen Schulaufsicht (1911).

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